23.01.2021
Tätigkeiten, die Fertigkeiten erfordern, die in der Regel durch kurze Einarbeitungszeit
erworben werden können, z.B. Botendienste, Registratur (ohne Post und Fristenkontrolle),
Archiv (z.B. Aktenführung, Fotokopieren, Scannen), Aushilfen für einfache Bürotätigkeiten,
Büroreinigung, Telefonisten/Telefonistin, Empfangskräfte, Schreibkräfte.
Im ersten und zweiten Berufsjahr 11,00 € je Stunde
ab dem 3., 5., 7. Berufsjahr je 2,5% mehr
Tätigkeiten, die Kenntnisse erfordern, die durch eine Fachausbildung oder durch eine längere
Einarbeitungszeit erworben werden, z.B. Tätigkeiten nach bestandener Fachausbildung
zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten, Notarfachangestellten, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten.
Im ersten Berufsjahr 12,50 € je Stunde
im zweiten Berufsjahr 13,00 € je Stunde
ab dem 3., 5., 7. Berufsjahr je 2,5% mehr
Beispiel: 40 Stunden/Woche = 172 Stunden/Monat x 12,50 € = 2.150,00 €
Tätigkeiten, die Kenntnisse erfordern, die über Gruppe 2 hinaus durch weitere Berufserfahrung,
Aneignung zusätzlicher Kenntnisse im jeweiligen Sachgebiet erworben werden, z.B.
Fachangestellte mit erhöhten Anforderungen, selbstständiger Sachbearbeitung, Buchhaltung.
Im ersten und zweiten Berufsjahr 15,00 € je Stunde
ab dem 3., 5., 7. Berufsjahr je 2,5% mehr
Tätigkeiten, die vielseitige Kenntnisse voraussetzen, die über Gruppe 3 hinaus durch
Aneignung zusätzlicher Kenntnisse im jeweiligen Sachgebiet erworben werden, z.B. durch
Berufsfortbildung und Seminare. Hierzu zählen auch Fortbildungen für die sichere Anwendung
von Fremdsprachen (Fremdsprachenkorrespondenten).
Im ersten und zweiten Berufsjahr 17,00 € je Stunde
ab dem 3., 5., 7. Berufsjahr je 2,5% mehr
Tätigkeiten, die umfassende Kenntnisse voraussetzen und deren Ausführung im begrenzten
Umfang eigene Entscheidungen und ein entsprechendes Maß an Verantwortung erfordern, z.B.
Notarfachassistent, Fachangestellte mit Sachbearbeiterzertifikat oder -eignung (z.B.
zertifizierte lnsolvenzsachbearbeiter, Fachsekretär/innen für Familienrecht).
Im ersten und zweiten Berufsjahr 19,00 € je Stunde
ab dem 3., 5., 7. Berufsjahr je 2,5% mehr
Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das fachliche Können stellen, etwa durch Aneignung
zusätzlicher Kenntnisse auf Grund einer weiteren Ausbildung mit einer gehobenen Abschlussprüfung, wie z.B. Rechtsfachwirt, Notarfachwirt, Notarfachreferent, geprüfte Bürovorsteher und mit einer erhöhten Verantwortung einher gehen, z.B. Erstkontakt mit Mandanten und Aufnahme von Sachverhalten zur weiteren Bearbeitung durch Rechtsanwalt/Rechtsanwältin/Notar/Notarin.
Im ersten und zweiten Berufsjahr 22,00 € je Stunde
ab dem 3., 5., 7. Berufsjahr je 2,5% mehr
Tätigkeiten, die sich durch die Schwierigkeit und Verantwortung offenbar über die Gruppe 6
hinausheben, z. B. Bachelor of Laws.
Im ersten und zweiten Berufsjahr 27,00 € je Stunde
ab dem 3., 5., 7. Berufsjahr je 2,5% mehr
Vergütung für die Auszubildenden gemäß den Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern
(ohne Einschränkungen)
ab Aufnahme des Arbeitsverhältnisses 26 Tage
ab dem 5. Jahr der Betriebszugehörigkeit 27 Tage
ab dem 10. Jahr der Betriebszugehörigkeit 28 Tage
ab dem 15. Jahr der Betriebszugehörigkeit 29 Tage
ab dem 20. Jahr der Betriebszugehörigkeit 30 Tage
Es wird von einer Berechnung mit 5 Urlaubstagen je Urlaubswoche ausgegangen.
Den Urlaubsanspruch an das Alter gestaffelt aufzubauen, kann nach der Rechtsprechung des
BAG gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, weshalb hier eine
Staffelung des Urlaubsanspruchs nach Betriebszugehörigkeit berechnet wird.
Oberhausen, im Januar 2021